Unsere Philosophie ist es, die Sanktionslistenprüfung so einfach wie möglich zu gestalten. Deshalb muss die CSV-Datei keinen bestimmten Aufbau haben. Sie können jede beliebige CSV-Datei oder TXT-Datei importieren - wichtig ist nur, dass es sich auch um solche handelt. Das Trennzeichen muss zwingend als Semikolon oder Komma vorliegen. Tabulatoren oder andere Trennzeichen werden nicht unterstützt.
Der Import von XLS bzw. XLSX oder anderen Dateien aus Tabellenverarbeitungs- bzw. Datenbankprogrammen ist nicht möglich. Sie können i.d.R. aber aus jedem Programm eine CSV-Datei generieren. In Excel ist dieses bspw. über "Speichern unter" -> "Dateiformat" -> "Kommagetrennte Werte (.csv)" möglich.
Beim manuellen Import führt Sie unser Importassistent durch den Import. Hier müssen Sie dann nur noch die richtigen Spalten auswählen. Beim automatisierten Import richten wir diesen ein. Hier darf sich dann die Struktur der Datei nicht mehr ändern - es dürfen also lediglich neue Datensätze (Zeilen) hinzugefügt werden, aber keine Spalten.
WICHTIG: Achten Sie unbedingt auf die OWASP-Konformität Ihrer Dateien!
Was muss die CSV-Datei beinhalten?
Je nach Ausgangslage können Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter in einer CSV-Datei abgebildet werden. Es können aber auch für jeden Bereich unterschiedliche CSV-Dateien generiert werden, bspw. eine Firmenkunden.csv und Privatkunden.csv.
Beispiel für Firmenkunden.csv:
"Firmenname"; "Kundennummer"
"Testfirma GmbH"; "12345"
"Musterfirma AG"; "12346"
Beispiel für Privatkunden.csv:
"Vorname"; "Nachname"; "Kundennummer"
"Max"; "Mustermann"; "1111"
"Inge Marta"; "Musterfrau"; "1112"
Hinweis: Vorname und Nachname können auch in einer Spalte stehen.
Über den Importmanager werden beim Datenimport dann die relevanten Spalten und Zeilen ausgewählt. Alle weiteren Daten in der CSV-Datei werden nicht berücksichtigt.
Adressen sind entgegen weitläufiger Meinung nicht Bestandteil der Sanktionslistenprüfung, denn die meisten Entitäten der Sanktionslisten verfügen über keine Adressen (was sich auch anhand der Intention der Listen ergibt, denn es handelt sich um "Anti Terror Listen"). Eine Prüfung nach Adressen würde Ergebnisse nur verfälschen oder zu erhöhtem manuellen Prüfaufwand führen.