Die Datenanalyse unterstützt Sie dabei, typische Qualitätsprobleme in importierten Monitoring-Datensätzen frühzeitig zu erkennen. Ziel ist es, ungenaue oder technisch fehlerhafte Namensdaten sichtbar zu machen, bevor sie zu unnötigen Treffern, zusätzlichem Prüfaufwand oder verfälschten Ergebnissen in der Listenprüfung führen. Bitte beachten Sie stets unsere Hinweise zur Datenqualität.
Die Datenanalyse hat KEINE Auswirkung auf die Listenprüfung (Monitoring) Ihrer Datensätze. Ihre in easycompliance importierten Datensätze werden wie importiert geprüft.
Wofür ist die Datenanalyse gedacht?
Die Funktion prüft Namensfelder regelbasiert auf Auffälligkeiten, die in der Praxis häufig durch Exporte aus ERP-, CRM- oder HR-Systemen entstehen. Es handelt sich nicht um eine KI-basierte Bewertung, sondern um nachvollziehbare Regeln. Dadurch bleiben die Hinweise transparent und reproduzierbar.
Die Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In der Analyse nicht genannte Datensätze können trotzdem fehlerhaft sein, sofern Sie unsere Hinweise zur Datenqualität nicht befolgen.
Die Analyse arbeitet in zwei Modi:
Automatisch: Es werden neu importierte oder manuell hinzugefügte Datensätze täglich analysiert. Bei Auffälligkeiten erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.
Manuell (im Kundenbereich über „Datensätze jetzt analysieren“): Sie können jederzeit eine Vollanalyse Ihres gewählten Moduls starten, z. B. direkt nach einem Datenimport. Alte Hinweise werden gelöscht.
Welche Datensätze werden als „auffällig“ markiert?
Ein Datensatz wird als auffällig markiert, wenn mindestens eine der folgenden Regeln greift:
Leerer oder nicht verwertbarer Name (kein sinnvoller Inhalt).
Ein-Wort-Name (In der Praxis bestehen Personen oder Firmennamen i.d.R. nicht aus nur einem Wort).
Keine alphabetischen Zeichen (nur Zahlen/Symbole).
Unzulässige bzw. ungewöhnliche Sonderzeichenoder technische Muster (z. B. Script-/SQL-/URL-/E-Mail-/Dateipfad-Muster).
Kodierungsartefakte (z. B. „Müller“).
Rollen-/Adressierungszusätze im Namensfeld (z. B. „Inhaber“, „vertreten durch“, „c/o“, „attn“).
Personenbezogene Zusätze (z. B. „e.K.“, „eingetragener Kaufmann“, „Einzelfirma“).
Anreden/akademische Titel ohne Firmenkontext (z. B. „Herr“, „Frau“, „Dr.“, „Mag.“, „Magister“, „MBA“, „LL.M.“).
Akademische Titel in Klammern (z. B. „(LL.M.)“, „(MBA)“, „(MSc)“, „(Mag.)“) ohne Firmenkontext.
Nachfolge-Zusätze ohne Firmenkontext (z. B. „Nachf.“, „Nachfolge“, „Nachfolger“, „successors“, „successeur“, „sucesor“, „الخلف“, „继任者“).
Platzhalter-/Dummy-/Testmuster (z. B. „Mustermann“, „unknown“, „dummy“, „n/a“; bei Mehrwortnamen mehrfaches „test“).
Typische ERP-/CRM-Floskeln wie "Musterfirma GmbH", "Testkunde", "Kreditor XY"
Wichtige Kontextregeln:
Bei klarem Firmenkontext (z. B. GmbH, AG, KG, UG, LLC, Ltd., Inc., S.L., S.A., SARL, SAS, 有限公司, ذ.م.م) werden Titel-/Zusatztreffer nicht automatisch als auffällig gewertet.
„M.“ wird bspw. nur ohne Firmenkontext als Anrede gewertet (z. B. „M. Jean Dupont“ auffällig; „M. Rainer Schmidt GmbH“ hingegen nicht automatisch).
Korrekte Klammern sind strukturell erlaubt; der Klammerinhalt kann dennoch auffällig sein, bspw. bei akademischen Titeln wie "(LL.M.)".
Ingenieurbüro bspw. (inkl. internationaler Varianten) zählt bei mehrteiligen Namen als ausreichender Büro-/Firmenkontext.
Markante Beispiele aus der Praxis
Auffällig:
Frau Monika Meyer
Herr Werner Mayer
Dr. Martin Schmidt
Dipl. Ing. Thorsten Baum
Rechtsanwalt Friedrich Maler
Kühn Nachf. J. Pierre
Hans Müller Nachfolger
Mag. Hans Müller
Magister Peter Schmidt
Hans Peter Schmidt (LL.M.)
Anna Müller (MSc)
M. Pierre Dupont
Autengruber Dipl.-Ing.Georg
Jean Dupont successeur (FR)
Pedro García sucesor (ES)
John Miller Successors (EN)
أحمد علي الخلف (AR)
王伟 继任者 (ZH)
Nicht automatisch auffällig (wegen Firmenkontext):
ASP Ingenieurbüro Meyer Nachf.
Albrecht & Juncker Nachf. GmbH Co KG
Müller Nachfolger GmbH
Smith Successors Ltd.
M. Hainer GmbH
M. Schwarz Gas-Systeme GmbH
Mag. Müller Steuerberatung GmbH
Magister Consulting GmbH
王伟继任者有限公司 (ZH)
شركة الخلف ذ.م.م (AR)
Wie Sie mit auffälligen Hinweisen umgehen
Prüfen Sie die korrekte Schreibweise des entsprechenden Namens. Beachten Sie dazu unsere Hinweise zur Datenqualität. Entfernen Sie den fehlerhaften Datensatz aus der automatischen Listenprüfung und ggf. aus der Trefferübersicht in easycompliance (Namen löschen, Treffer löschen), da fehlerhafte Datensätze keine Aussagekraft für das Prüfergebnis haben. Legen Sie den Datensatz dann erneut an, entweder durch die Importfunktionen oder durch manuelles Hinzufügen direkt im Kundenbereich (Namen hinzufügen).
Überprüfen Sie zudem die markierten Datensätze in Ihrem Quellsystem (ERP-/CRM usw.) und korrigieren Sie die Ursache direkt dort (z. B. Exportmapping, Feldzuordnung, Zeichencodierung). So stellen Sie sicher, dass durch erneutes Importieren nur saubere Datensätze in easycompliance importiert werden.
Wichtiger Hinweis zum Entfernen bestehender Hinweise
Wenn Sie einen Hinweis entfernen oder „Alle Hinweise entfernen“ nutzen, wird der zugehörige Eintrag entfernt. Bei einer späteren erneuten Auffälligkeit (z. B. nach einem neuen Import) kann derselbe Datensatz wieder als Hinweis erscheinen, wenn Sie ihn im Quellsystem nicht korrigiert haben. Das Entfernen der Hinweise entfernt nicht die Datensätze aus easycompliance.